Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld.
"Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt", sagte Schneider in Düsseldorf.
Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden.
Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.
Arbeit, Gesundheit und Soziales Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen