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Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich beim Bund in Berlin für Erleichterungen bei der Besteuerung von Grenzpendlern ein.
Hintergrund ist das Auslaufen der während der Corona-Pandemie etablierten Vereinfachungsregelungen bereits zum 30. Juni 2022.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte hierzu mit verschiedenen Nachbarstaaten entsprechende Übergangsvereinbarungen abgeschlossen, mit der die teilweise komplexen Abgrenzungsfragen zwischen den Besteuerungsrechten von Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat deutlich entbürokratisiert wurden.
Für viele Menschen in den nordrhein-westfälischen Grenzregionen zu den Niederlanden und Belgien, die regelmäßig von ihrem Wohnsitz in dem einen Staat zur Arbeit in den anderen Staat pendeln, haben diese Regelungen während der Pandemie zu spürbaren Vereinfachungen geführt und zusätzliche Bürokratie vermieden.
Von besonderer Bedeutung für die betroffenen Grenzpendler ist dabei, dass sich an ihrer Besteuerungssituation im Vergleich zur Vor-Pandemie-Zeit nichts ändern soll.
Datum: 2022-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/besteuerung-von-grenzpendlern-landesregierung-fuer-dauerhaft-weniger-buerokratie;
Themen: Wohnsitzstaat
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