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Landesregierung prüft Anpassungsbedarf bei Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge
4. September 2018 Gruppenfoto des Landeskabinetts vor dem Landeshaus in Düsseldorf Foto: Land NRW / R. Sondermann

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-prueft-anpassungsbedarf-bei-wohnsitzzuweisung-fuer-anerkannte;
Themen: Wohnsitzzuweisung # ?, Teilaspekt # ?, bisheriger Wohnsitz # ?, grundsätzliche Rechtmäßigkeit # ?, anerkannte Schutzberechtigte # ?, anerkannte Flüchtlinge # ?, Anpassungsbedarf # ?, Nachbesserungen # ?, Aufenthaltsgesetz # ?, Gericht # ?

2. +++ (SEM)

Die Regelung findet keine Anwendung bei Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben.
Damit wird sichergestellt, dass schon begonnene Integrationsprozesse nicht unnötig unterbrochen werden.
Die Wohnsitzzuweisung ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Integration.
Nordrhein-Westfalen wendet deshalb einen neu geschaffenen Integrationsschlüssel an, der neben der Bevölkerungszahl und Fläche, unter anderem auch den regionalen Arbeits- und Wohnungsmarkt berücksichtigt.
Minister Schmeltzer: "Stadtgesellschaften sind mit ihrer sprachlichen und kulturellen Vielfalt für Geflüchtete attraktiv.

Datum: 2016-11-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-das-land-unterstuetzt-mit-der-wohnsitzauflage-die;
Themen: Wohnsitzauflage # ?, Zuweisung # ?, Regelung # ?, Integrationsarbeit # ?, begonnene Integrationsprozesse # ?, bestimmte Kommune # ?, bestimmte Städte # ?, entscheidende Gerade # ?, große Ungleichgewichte # ?, integrationshemmende Konzentrationen # ?

3. ++ (IR)

Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen.
Nach der Zuweisung zu einer Kommune wird den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein Schulplatz zugewiesen.
Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder.
Gleichwohl ist denkbar, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden.
Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort - und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage - grundsätzlich ermöglicht werden.

Datum: 2022-03-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulen-bereiten-sich-darauf-vor-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-aus-der;
Themen: Krieg in Ukraine # ?, Jugendliche # ?, ankommende Familien # ?, nordrhein-westfälische Schulen # ?, kommunale Integrationszentren # ?, schulische Integration # ?, Umgang # ?, Internetauftritt von Lasi # ?, Rahmen der Zuweisung # ?, Schulsystem in Ukraine # ?

4. ++ (IR)

Der Familiennachzug setzt voraus, dass die Verwandten in NRW die deutsche Staatsangehörigkeit oder als syrische Staatsangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und zumindest seit dem 1. Januar 2013 ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gemeinden, in denen syrische Familienangehörige nach der heute getroffenen Regelung Aufnahme finden, werden bei der Zuweisung von Asylbewerbern entsprechend der Anzahl der aufgenommenen Angehörigen entlastet.

Datum: 2013-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-startet-aufnahmeprogramm-fuer-weitere-1000-syrische-fluechtlinge-innenminister;
Themen: syrische Familienangehörige # ?, Ausländerbehörden des Lands # ?, schnelle Hilfe # ?, arabische Republik # ?, Krisengebiet # ?, deutsche Staatsangehörige # ?, Nachbarstaaten # ?, Zuweisung # ?, NRW-Innenministerium # ?, Asylbewerber # ?

5. ++ (IR)

Ausschöpfen der Regelung des § 47 Abs. 1 a AsylG zur Entlastung der Kommunen (unbefristete Wohnverpflichtung für Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern) Mit dem Ziel einer Fokussierung der Maßnahmen auf tatsächlich schutzbedürftige Personen und zur Entlastung der Kommunen sollen die Möglichkeiten zur Festlegung einer Wohnsitzverpflichtung in § 47 Abs. 1 a AsylG künftig weiter ausgeschöpft werden.
In der Praxis in Nordrhein-Westfalen erfolgte bislang nach 24 Monaten eine Zuweisung an die Kommunen.

Datum: 2024-09-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-solingen-landesregierung-beschliesst-umfassendes-paket-zu-sicherheit;
Themen: umfassendes Maßnahmenpaket # ?, umfassendes Paket # ?, Abschiebungen # ?, Weg einer Bundesratsinitiative # ?, Überstellungen # ?, Ausreisegewahrsam # ?, seltene Sprachen # ?, Bundesregierung # ?, Rückführungsmaßnahmen # ?, landespolitische Maßnahmen # ?