1. +++ (SEM)

Wesentliche Elemente der Erlaubnispflicht sollten eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber und Betreiberinnen (Ausschlusskriterien zum Beispiel: Vorstrafen aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Gewaltdelikten) sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen sein.
* Überprüfung des Strafrechts etwa in Bezug auf das sogenannte Vermieterprivileg.
Dies sieht im Falle der Ausbeutung von Prostituierten für Wohnungsvermieter eine mildere Strafdrohung vor als für Zuhälter.
* Eindeutige Definition von Grenzen zulässiger Weisungen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im sexuellen Dienstleistungsgewerbe durch den Bundesgesetzgeber.

Datum: 2014-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-weitere-regulierung-der-prostitution-ist-dringend-notwendig;
Themen: menschenwürdige Bedingungen # ?, Sachverstand # ?, Augenmaß # ?, Überprüfung # ?, Begriff der Produktionsstätte # ?, Elemente der Erlaubnispflicht # ?, Erotik # ?, Fall der Ausbeutung # ?, Wohnungsvermieter # ?, eindeutige Definition # ?