1. +++ (SEM)

Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren wird das Land Nordrhein-Westfalen tragen.
Den Kommunalbehörden werden durch das Gesetz keine neuen Aufgaben übertragen.
Den beschlossenen Wortlaut des Gifttiergesetzes finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/verbraucherschutz/gifttiergesetz_beschlossen_nichtamtliche_fassung.
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Datum: 2020-06-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-gifttiergesetz;
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