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Die neue Speicher-Förderung wird vielen Gewerbebetrieben in NRW die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ökostrom deutlich erleichtern.
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Gefördert werden ab 1. November 2016 Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben.
Unter Mieterstrom versteht man lokal aus Photovoltaikanlagen produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss.
Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgaben.

Datum: 2016-10-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nrw-macht-es-vor-mieterinnen-und-mieter-koennen-kuenftig-auch-von;
Themen: Mieterinnen # ?, Mieterstrommodelle # ?, Fotovoltaikanlagen in NRW # ?, Grundtarif # ?, Zählersysteme # ?, Strom # ?, Progress # ?, Energiegenossenschaften # ?, Mietwohnungsbau # ?, Wohnungsgenossenschaften # ?