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14. Juli 2017
Das Bauministerium wird dem Landesgesetzgeber vorschlagen, die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um 12 Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben.
Der Zeitraum des Moratoriums wird dafür genutzt, um sich mit den einzelnen Vorschriften erneut auseinanderzusetzen.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Das Bauministerium wird dem Landesgesetzgeber vorschlagen, die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um 12 Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben.
Datum: 2017-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbauordnung-moratorium-heisst-aufschub-um-zwoelf-monate;
Themen: Moratorium
# ?, Inkrafttreten
# ?, Zeitraum des Moratoriums
# ?, einzelne Vorschriften
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# ?, Bauanträge
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# ?