1. +++ (IR)
Zentralantragstellende beantragen Härtefallhilfen für Privathaushalte, für die sie eine oder mehrere Feuerstätten zentral betreiben.
Zentralantragstellende geben die Härtefallhilfen an die jeweiligen Privathaushalte bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung weiter.
Datum: 2023-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-haertefallhilfen-fuer-oel-pellets-und-fluessiggas-0;
Themen: Härtefallhilfen
# ?, Flüssiggas
# ?, Vermieterinnen
# ?, Zentralantragstellende
# ?, Wohnungseigentumsgemeinschaften
# ?, Privathaushalte
# ?, Pellets
# ?, Landesportal
# ?, Öl
# ?, Antragstellende
# ?
2. +++ (IR)
Antragsberichtigt sind selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben (Direktantragstellende) sowie Vermieterinnen und Vermieter einschließlich Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende).
Datum: 2023-09-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-haertefallhilfen-fuer-oel-pellets-und-fluessiggas-rund;
Themen: Flüssiggas
# ?, Feuerstätte
# ?, Holzbriketts
# ?, Scheitholz
# ?, Immobilieneigentümer
# ?, Heizöl
# ?, Holzhackschnitzel
# ?, Holzpellets
# ?, Pellets
# ?, Öl
# ?