1. +++ (SEM)

Um den Friedhofsträgern (Gemeinden und Religionsgemeinschaften) eine wirksame und rechtssichere Umsetzung dieser Rechtsvorschrift zu ermöglichen, hat sich die seinerzeitige Landesregierung bereit erklärt, eine Liste mit denjenigen Ländern aufzustellen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei der Herstellung von Naturstein gegen das ILO-Übereinkommen Nr. 182 verstoßen.
Denn: Die verantwortlichen Friedhofsträger können die Herstellungsprozesse im Einzelfall nur schwer nachvollziehen.
Die bereits erwähnte wissenschaftliche Studie des Universitätsprofessors Walter Eberlei, der schließlich mit einem zusammenfassenden Gutachten beauftragt worden ist, hat daraufhin empfohlen, eine Zertifizierungspflicht für Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam einzuführen.
Mit dem heute beschlossenen Runderlass werden dafür nun die Voraussetzungen geschaffen.
Weitere Informationen zu den Gutachten finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bestattungswesen

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kampf-gegen-kinderarbeit-landesregierung-beschliesst-runderlass-zur-zertifizierung;
Themen: Grabsteine # ?, Kinderarbeit # ?, Runderlass # ?, hinreichende Wahrscheinlichkeit # ?, Kabinett # ?, Aufstellungsverbot # ?, Gesetzestheorie # ?, NRW-Bestattungsgesetz # ?, Rechtsvorschrift # ?, Zertifizierungspflicht # ?