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Studien belegen, dass damit der Studienerfolg gestärkt werden kann.
Über die Möglichkeiten der Studienberatung hinaus können Hochschulen in Zukunft konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abschließen.
Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über Zivilklausel Das Zivilklauselgebot, das heißt die hochschulgesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung von Zivilklauseln in ihren Grundordnungen, fällt weg.
Eine generelle Abschaffung der Zivilklausel ist damit nicht verbunden: Vielmehr ist es künftig die souveräne Entscheidung der Hochschulen, ob sie eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung verankern möchten.
Ein eigenverantworteter Diskurs in den Hochschulen ist aus Sicht der Landesregierung sachgerechter als ein gesetzlicher Zwang.
Datum: 2019-07-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-freiheit-fuer-die-hochschulen-landtag-beschliesst-neues-hochschulgesetz;
Themen: neues Hochschulgesetz
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# ?, Gesetzesnovelle
# ?, Lehrende
# ?, Befugnisse der Hochschule
# ?, Stärkung für Autonomie
# ?, Zivilklauselgebot
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