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Im Inklusionsbeirat sind mehr als 40 Organisationen vertreten, die Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen haben.
Darunter die Verbände und Organisationen auf Landesebene, die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertreten, die Verbände und Organisationen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung sowie ständig beratende Expertinnen und Experten.
Sechs Fachbeiräte leisten Zuarbeit zu den Themenfeldern Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Qualifizierung, Gesundheit, Kindheit und Jugend sowie Partizipation.
Der Inklusionsbeirat tagt in der Regel ein- bis zweimal im Jahr.
Die Geschäftsstelle des Beirats ist beim Sozialministerium angesiedelt.
Datum: 2017-03-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-wichtige-anstoesse-fuer-die-inklusion-von-menschen-mit;
Themen: Inklusionsbeirat
# ?, Behinderungen
# ?, Fragen der Inklusionspolitik
# ?, gute Anstöße
# ?, Beratungsgremium der Landesregierung
# ?, Bundesteilhabegesetz
# ?, Hörbeeinträchtigungen
# ?, Zuarbeit
# ?, betreffende Fragen
# ?, gewordener Beirat
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