1. +++ (SEM)

Deshalb muss umso mehr die Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben der Coronaschutzverordnung sichergestellt sein.
Dies sind insbesondere:
* Zugangssteuerung durch die Geschäftsinhaber zur Einhaltung der Personengrenzen (1 Person je 10qm Verkaufsfläche /ab 800 qm Verkaufsfläche 1 Person/20 qm)
* Abstandswahrung in den zu erwartenden Warteschlangen
* Maskenpflicht - auch in den Warteschlangen!

Datum: 2020-12-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kontrolloffensive-zum-infektionsschutz-im-weihnachtsgeschaeft;
Themen: Zugangssteuerung # ?, bevorstehende Weihnachtstage # ?, bevorstehendes Wochenende # ?, bundesweite Diskussion # ?, erheblicher Kundendruck # ?, Einhaltung # ?, Einzelhandel # ?, Vorgaben # ?, örtliche Behörden # ?, Pandemiebekämpfung # ?

2. +++ (SEM)

Orte zur Einrichtung von Impfstellen können zum Beispiel Turnhallen, Gemeindezentren oder leerstehende Ladenlokale sein.
Es obliegt den Kreisen und Städten, ob sie bei Bedarf für die Inanspruchnahme der Impfangebote in den Impfstellen Terminvereinbarungssysteme einsetzen.
Die Kosten für diese Systeme zur Zugangssteuerung zu den neuen Impfangeboten können mit dem Land abgerechnet werden.
Ebenso werden die weiteren Kosten für die stationären Impfangebote durch den Bund und das Land getragen.
Das ärztliche Personal für die Impfzentren wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gestellt.

Datum: 2021-11-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-regelt-einrichtung-weiterer-impfstellen;
Themen: zusätzliche Impfstellen # ?, Auffrischungsimpfungen # ?, Kreise # ?, ergänzende Impfmöglichkeiten # ?, mobile Impfungen # ?, Geschwindigkeit # ?, Infektionsdynamik # ?, kreisfreie Städte # ?, Impfkampagne # ?, Arbeit von Impfstellen # ?