1. +++ (SEM)

Deshalb setze ich mit meinem nordrhein-westfälischen Kollegen für eine Ausweitung des Verlustrücktrags ein.
"
Der Gesetzgeber hat zwar die Höchstgrenzen für den Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 von bisher einer Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro im Falle der Zusammenveranlagung auf zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro angehoben.
Der Verlustrücktrag ist jedoch weiterhin nur in den jeweils vorangegangenen Veranlagungszeitraum möglich.
"In der Vielzahl der Fälle wird der Verlustrücktrag für in 2021 entstehende Verluste ins Leere laufen, da die entsprechenden Unternehmen in 2020 ebenfalls einen Verlust erwirtschaftet haben", betont Minister Lienenkämper.

Datum: 2021-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/boddenberg-und-lienenkaemper-finanzpolitische-unterstuetzung-fuer-die-wirtschaft;
Themen: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen # ?, finanzpolitische Unterstützung # ?, finanzielle Bewältigung # ?, Minister der Finanzen # ?, 2 Minister # ?, Unwetterkatastrophe # ?, Mitarbeiterbeteiligungen # ?, schnelle Erholung # ?, Arbeitstreffen # ?, Start-ups # ?

2. +++ (SEM)

Der Bundesrat hatte auf erneute Initiative von NRW die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen.
Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor.
Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu.
Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt.
Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.

Datum: 2012-08-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesverfassungsgericht-stuetzt-die-haltung-nrws-bei-der-gleichstellung;
Themen: Bundesverfassungsgericht # ?, steuerrechtliche Gleichstellung # ?, Lebenspartnerschaften # ?, beamtenrechtlicher Familienzuschlag # ?, Finanzministerium # ?, verfassungswidrige Ungleichbehandlung # ?, Ehen # ?, Zusammenveranlagung # ?, Ablehnung # ?, Haltung # ?

3. +++ (SEM)

Entlastungen für Familien
Im Rahmen des zweiten Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld pro Kind um 15 Euro pro Monat erhöht.
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt 4.194 Euro für jeden Elternteil, also 8.388 Euro unter anderem bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, der die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellt, wird ab 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro angehoben, ab 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro.

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale # ?, Verbesserungen # ?, Behinderungsgrad # ?, Pauschbetrag # ?, Restaurantdienstleistungen # ?, zahlreiche Veränderungen # ?, Grundfreibetrag # ?, Solidaritätszuschlag # ?, finanzielle Entlastungen # ?, Steuerfreibetrag # ?

4. +++ (SEM)

"Die Landesregierung hat schon früh die Initiative zu einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ergriffen und sorgt jetzt als eines der ersten Bundesländer mit einer Übergangsregelung für ihr Recht auf den Splittingtarif und damit für ihre praktische Gleichstellung", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
Der Gesetzgeber hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai dieses Jahres das Einkommensteuergesetz geändert.
Danach ist in allen offenen Fällen (also insbesondere in Fällen, in denen über Einsprüche noch nicht entschieden worden ist) auch eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen.
Die vollständige Umsetzung der Neuregelung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die in der Übergangszeit erlassenen Bescheide von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern werden daher handschriftliche Ergänzungen und Streichungen aufweisen und mit Erläuterungen versehen sein.

Datum: 2013-07-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-macht-weg-frei-fuer-splittingtarif-bei-eingetragenen-lebenspartnerschaften;
Themen: Splittingtarif # ?, gegenwärtiger Zeitpunkt # ?, gleichgeschlechtliche Paare # ?, steuerliche Gleichstellung # ?, Finanzämter # ?, Übergangsregelung # ?, Initiative für Gleichbehandlung # ?, praktische Gleichstellung # ?, Gesetzgeber # ?, weiterer Schritt # ?

5. +++ (SEM)

Modifiziert worden sind auch Regelungen zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sparer-Pauschbetrag.
Beide werden erhöht.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagungen beziehungsweise von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei der Zusammenveranlagung.
Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden aus Vereinfachungsgründen prozentual erhöht.
Für kleine Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt (peak) auf Wohn- oder sonstigen Gebäuden sieht das Jahressteuergesetz 2022 Befreiungen sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Gewerbesteuer bereits ab dem Veranlagungs- beziehungweise Erhebungszeitraum 2022 vor.

Datum: 2022-12-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-viele-menschen;
Themen: Arbeitnehmerpauschbetrag # ?, Sparerpauschbetrag # ?, steuerliche Berücksichtigung # ?, steuerliche Verfahrenserleichterungen # ?, Homeofficetätigkeiten # ?, häusliches Arbeitszimmer # ?, zahlreiche Änderungen # ?, steigende Kosten # ?, Vereinfachungen # ?, Aufwendungen # ?

6. +++ (SEM)

Der Vorschlag Nordrhein-Westfalens war aber im Bundesrat aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU geführten Länder gescheitert.
Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor.
Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu.
Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt.
Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner geäußert.

Datum: 2012-07-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerrechtliche-gleichstellung-von-eingetragenen-lebenspartnerschaften-rueckt;
Themen: steuerrechtliche Gleichstellung # ?, überfällige Gleichstellung # ?, Zusammenveranlagung # ?, Bundesrat # ?, Finanzministerium # ?, Ball # ?, Ablehnung # ?, Bundesregierung # ?, Mehrheit # ?, gescheiterter Vorschlag # ?

7. +++ (SEM)

Ein Beispiel: Für einen von der Corona-Pandemie betroffenen Einzelgewerbetreibenden mit einem den Vorauszahlungen zu Grunde liegenden Gewinn von 80.000 Euro bedeutet dies beispielsweise einen sofortigen Liquiditätsvorteil von rund 6.000 Euro.
Ohne die Neuregelung hätten sich die aktuellen Verluste frühestens im Jahr 2021 ausgewirkt.
Die Höchstabzugsbeträge für Verlustrückträge von einer Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung gelten unverändert auch in diesem Fall.
Von den Erleichterungen können auch krisenbetroffene private Vermieter profitieren.
Hintergrund: Die Finanzverwaltung unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Datum: 2020-04-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-steuerliche-liquiditaetsentlastungen-von-rund-einer-milliarde-euro-fuer;
Themen: steuerliche Liquiditätsentlastungen # ?, Fristverlängerungen # ?, Vorauszahlungen # ?, Euro einer Milliarde # ?, Umsatzsteuersondervorauszahlungen # ?, Unternehmensliquidität # ?, aktuelle Verluste # ?, angeforderte Unterlagen # ?, etwaige Steuerrückstände # ?, liegender Gewinn # ?