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Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum.
Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können.
Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben.
Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuer-pflichtigen Kaufsumme - maximal 10.000 Euro.

Datum: 2022-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-das-zuschussprogramm-fuer-eigentuemer;
Themen: Förderzeitraum für Zuschussprogramm # ?, junge Familien # ?, Käufer # ?, Wohneigentum # ?, Jahreswechsel # ?, Eigentümer # ?, Grunderwerbsteuerbescheid # ?, Vorstand bei Nrw.bank # ?, Zahlungsbeleg # ?, Zuschlagsbeschluss # ?