1. ++ (IR)

Die bisherigen Zuweisungen zur Versorgungsrücklage laufen nach dem geltenden Gesetz in 2017 aus.
Zugleich wären die Zuweisungen in den Versorgungsfonds weitergelaufen.

Datum: 2015-08-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-fasst-zehn-milliarden-euro-fuer-beamtenversorgung-zusammen;
Themen: Altersvorsorge # ?, Sondervermögen # ?, 2 Vorsorgetöpfe # ?, Beamtenpensionen # ?, Finanzpolster # ?, Pensionsansprüche # ?, Pensionsausgaben # ?, Zuführung der Versorgungsrücklage # ?, Zuweisungen der Versorgungsrücklage # ?, deutliche Vorsorge # ?

2. ++ (IR)

In diesem Jahr stellt die Landesregierung bereits gut 1,9 Milliarden Euro für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen zur Verfügung.
Auch die vorgezogene Zuweisung zum Pensionsfonds wird aus absehbaren Haushaltsverbesserungen und ohne neue Kreditaufnahme finanziert: 550 Millionen Euro fließen aus Steuermehreinnahmen, 50 Millionen Euro werden durch sinkende Zinsausgaben und 35 Millionen Euro durch Minderausgaben bei dem Puffer für Personalausgaben finanziert.
Die Landesregierung bildet für ihre Beamtinnen und Beamten zwei verschiedene Rücklagen, um für künftige Pensionsansprüche vorzusorgen: den Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage.
Der fällige Beitrag zum Versorgungsfonds für 2016 von 635 Millionen Euro wird zunächst dort eingezahlt und dann ebenfalls in den Pensionsfonds überführt.

Datum: 2015-10-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gute-entwicklung-der-diesjaehrigen-steuereinnahmen-wird-wie-im-bund-fuer;
Themen: werdender Betrag # ?, Teil von Mehrkosten # ?, gute Entwicklung # ?, Asylbewerber # ?, Flüchtlinge # ?, diesjährige Steuereinnahmen # ?, günstige Entwicklung # ?, künftige Pensionsansprüche # ?, steigende Flüchtlingskosten # ?, Unterbringung # ?