1. +++ (SEM)

Das Investitionsprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen soll mit einem Volumen von mindestens sechs Milliarden Euro vorgesehen werden.
Die Abfinanzierung der hiermit verbundenen Finanzmittel soll durch einen Vorwegabzug zulasten der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 300 Millionen Euro über einen längerfristigen Zeitraum (Ausnahme: GFG 2024 mit einem hälftigen Vorwegabzug von 150 Millionen Euro) erfolgen.
Die danach im Folgenden ermittelten Zuweisungsbeträge basieren dabei zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2023 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 (Verbundzeitraum) bezieht.
Mit dem GFG 2024 soll eine vollständige Grunddatenaktualisierung auf Basis der Jahre 2016 bis 2020 erfolgen.
Die Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum wird beibehalten.

Datum: 2023-06-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-geht-mit-programm-fuer-kommunale-altschulden;
Themen: kommunale Altschuldenproblematik # ?, Prokopfverschuldung # ?, Vorleistung # ?, Schuldenlast # ?, Klimaschutzanpassungsmaßnahmen # ?, Liquiditätskredite # ?, Aufkommen # ?, kommunale Infrastruktur # ?, Klimaanpassungsmaßnahmen # ?, Höhe # ?

2. +++ (SEM)

Minister Schneider: Gericht hat gerechte Mittelverteilung bestätigt / Arbeitsminister begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW
10. Dezember 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld.
"Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt", sagte Schneider in Düsseldorf.
Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden.

Datum: 2013-12-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-gericht-hat-gerechte-mittelverteilung-bestaetigt-arbeitsminister;
Themen: Gericht # ?, Landesverfassungsgericht # ?, Schneider # ?, Wohngeldeinsparungen # ?, gerechte Mittelverteilung # ?, landesgesetzliche Regelung # ?, Verfassungsgerichtshof # ?, Arbeitsminister # ?, Linie # ?, Streit # ?

3. +++ (SEM)

Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Gemeindefinanzierung - GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die ermittelten Zuweisungsbeträge auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2018 basieren und nicht endgültig sind, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 bezieht;
das heißt, das - wie jedes Jahr - noch eine Aktualisierung der Daten auf Basis des voll-ständigen Steuerverbundes erfolgen wird

Datum: 2018-07-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2019-keine-kommune-verliert;
Themen: Gemeindefinanzierung # ?, Lastenausgleich # ?, Schlüsselzuweisungen # ?, eigene Erträge # ?, Gemeindeverbände # ?, 2 Landschaftsverbände # ?, kommunaler Finanzausgleich # ?, neue Landesregierung # ?, positive Entwicklung # ?, Aktualisierung von Daten # ?

4. +++ (SEM)

Während das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund in 2020 den Städten und Gemeinden rund 2,72 Milliarden Euro zusätzlich für Gewerbesteuerausgleiche gezahlt haben und die Landesregierung die Gemeindefinanzierung 2021 und 2022 noch aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen gestützt hat, sind vergleichbare Maßnahmen mit der Gemeindefinanzierung 2023 nicht vorgesehen.
Ministerin Ina Scharrenbach: "Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation und der Zinsen, möglichen steuerlichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, nachhaltig gestörte Lieferketten sowie weiterer Entwicklungen beim Mega-Thema Energie, wird den Kommunen und der Kommunalpolitik empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen aus der Gemeindefinanzierung 2023 auf die Seite zu legen und damit im eigenen kommunalen Haushalt Vorsorge zu treffen."
Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bezieht.
Die Prognose der Steuereinnahmen auf Basis der Mai-Steuerschätzung ist im aktuellen Umfeld durch Unsicherheiten geprägt.
Die nächste Steuerschätzung, die November 2022 erwartet wird, hat keine Auswirkung auf das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023, sondern erst auf die Gemeindefinanzierung 2024.

Datum: 2022-08-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2023-landesregierung-nordrhein;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Eckpunkte # ?, Referenzperiode # ?, Steuerverbund # ?, Landschaftsverbände # ?, Gewerbesteuerausgleiche # ?, Prognose von Steuereinnahmen # ?, absolutes Rekordhoch # ?, aktuelles Umfeld # ?, eigener kommunale Haushalt # ?

5. +++ (SEM)

Das Gesetz sorgt damit dafür, dass jede Kommune finanzielle Unterstützung erhält, um den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gestalten.
Der Verbundsatz beträgt unverändert 23 Prozent.
Veränderungen der kommunalen Zuweisungsbeträge zur Arbeitskreisrechnung von August 2025 resultieren aus der gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse, nachträglich gemeldeter abweichender einzelgemeindlicher Daten, wie beispielsweise Veränderungen in der Steuerkraft, sowie den nunmehr endgültig festgesetzten Hebesätzen zu den Grundsteuern A und B. Aufgrund der Umstellungen im Zuge der Grundsteuerreform waren diese im Gesetzentwurf zunächst vorläufig, sind aber nunmehr für die Modellrechnung und die Ergänzungsvorlage endgültig bestimmt.
Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2026.
Der Pressemitteilung beigefügt ist die gemeindescharfe Darstellung der Zuweisungsbeträge der Gemeinden im Finanzausgleich 2026.

Datum: 2025-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-trotzt-der-wirtschaftsflaute-und;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Wirtschaftsflaute # ?, gemeindescharfe Darstellung # ?, Zuweisungsbeträge # ?, Rekordhoch # ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen # ?, Aufstellung von Haushalten # ?, Grundsteuern # ?, neue Höchstmarke # ?, wesentliche Treiber # ?