Treffer: 1 Antwortzeit: 1,32 s Suchanfrage: Zweckentfremdungssatzungneue Suche Unbekannt: Zweckentfremdungssatzung.
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Denn: Wohnungen sind zuallererst zum Dauer-Wohnen da.
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Die neue Pflicht gilt nur in den Städten, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben.
Dies betrifft derzeit sechs von 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Haupt- und Nebenwohnungen können bis zu 90 Tagen (bei Studierenden: bis zu 180 Tagen) im Kalenderjahr genehmigungsfrei genutzt werden;