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Dabei handelt es sich um individuelle Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den zuständigen Träger der Sozial- oder Jugendhilfe auf Antrag gewährt werden.
Aufgabe eines Integrationshelfers ist es auch, die Selbstständigkeit des Kindes weiterzuentwickeln.
Integrationshelfer sind keine Zweitlehrer.
Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, um ihnen den Schulbesuch überhaupt erst zu ermöglichen, zum Beispiel durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen (z. B. Handführung und Wahrnehmungsübungen) oder durch die Abholung vom Bus.
Sie bieten auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.

Datum: 2015-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-ergreift-initiative-zur-wirksameren-integrationshilfe-fuer;
Themen: Bundesratsinitiative # ?, Behinderungen # ?, Schülerinnen # ?, schulische Inklusion # ?, Schulbesuch # ?, Bedeutung von Integrationshelfern # ?, Zweitlehrer # ?, angewiesene Jugendliche # ?, geförderte Bildungsangebote # ?, modernes Bundesteilhabegesetz # ?