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"Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird dem Wettbewerb über die Lohnkosten eine Untergrenze gesetzt.
Dadurch wird sich mittelfristig auch die Tariflandschaft verändern.
Es ist zu hoffen, dass dadurch die Spielräume für die Tarifvertragsparteien verbessert werden und tarifliche Niedriglöhne die Ausnahme werden" erklärt Arbeitsminister Guntram Schneider anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tarifspiegels NRW.
Seit 2004 gibt das Tarifregister NRW jährlich einen Tarifspiegel heraus.
Veröffentlicht werden in ihm die tariflichen Grundvergütungen der niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen.

Datum: 2014-12-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aktueller-ueberblick-ueber-niedriglohnbranchen;
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