1. +++ (SEM)
Auch wenn die Abmachungen für den Geschäftsunfähigen vorteilhaft sind, können die Willenserklärungen nicht von dem Betreuer oder der Betreuerin nachträglich genehmigt werden.
Die im deutschen Recht beabsichtigte Schutzwirkung geht etwa auch ins Leere, wenn der Vertragspartner profitiert, der seine Leistung an den Geschäftsunfähigen nicht erbringen muss (etwa die Leistung im Versicherungsfall), obwohl der Geschäftsunfähige selbst unter Umständen bereits vorgeleistet hat (etwa die Versicherungsprämien).
Damit schränkt das deutsche Recht geschäftsunfähige Volljährige in ihrem Grundrecht auf allgemeine Vertragsfreiheit sowie ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein, ohne dass dies zwingend erforderlich ist.
Auch verstößt die heutige Regelung gegen Art. 12 UN-Behindertenkonvention, wonach Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit besonders zu schützen sind.
Andere europäische Rechtsordnungen - etwa das französische Recht - ermöglichen selbstbestimmtes rechtsgeschäftliches Handeln geschäftsunfähiger Volljähriger in sehr viel größerem Umfang.
Datum: 2023-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-limbach-will-rechte-von-volljaehrigen-staerken-die;
Themen: Willenserklärungen
# ?, deutsches Recht
# ?, Justiz
# ?, Abmachungen
# ?, allgemeine Vertragsfreiheit
# ?, allgemeines Persönlichkeitsrecht
# ?, angemessene Übervorteilung
# ?, beabsichtigte Schutzwirkung
# ?, europäische Rechtsordnungen
# ?, französisches Recht
# ?
2. +++ (SEM)
Digitale Souveränität stärken
Nahezu alle Lebensbereiche sind digital beeinflusst.
Das stellt eine große Herausforderung für die Gewährleistung des grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Aus Sicht der Verbraucherschutzministerinnen, -minister, -senatorinnen und des Verbraucherschutzsenators der Länder bedarf es hier auf Initiative Nordrhein-Westfalens einer Anpassung der Rahmenbedingungen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch weiterhin verwirklichen können.
"Wir unterstützen die Empfehlung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zur Entwicklung verbraucherzentrierter Datenportale, in dem die Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz über die Nutzung ihrer Daten erhalten sowie diese zentral löschen, ändern und verwalten können.
Datum: 2019-05-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbraucherschutzministerkonferenz-mainz-fordert-kinderschutz-sicherung-bei-smart;
Themen: Messengerdienste
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Interoperabilität
# ?, Datenschutzrisiken
# ?, Nährwertkennzeichnung
# ?, Rahmen der Verbraucherschutzkonferenz
# ?, einheitliche IT-Sicherheitszertifizierung
# ?, stationärer Telekommunikationshandel
# ?, Verbraucherschutzministerinnen
# ?, Spielsachen
# ?
3. ++ (IR)
"Das neue Portal soll auch zur allgemeinen Aufklärung und Sensibilisierung beitragen, denn wie intersexuelle Menschen tatsächlich leben und leben wollen, ist den wenigsten bekannt", erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der online-Schaltung von www.nrw.intersexuelle-menschen.net.
Die Empfehlungen des Ethikrates beziehen sich sowohl auf grundlegende Änderungen in der medizinischen Diagnostik und Therapie, auf Änderungen im Personenstands- und Familienrecht wie auch auf begleitende psychosoziale Angebote für Eltern und die Betroffenen selbst.
"Ein operativ und sozial verordnetes Geschlecht ist ein fundamentaler Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Persönlichkeitsrecht und in die Menschenrechte.
Datum: 2013-03-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-internetportal-fuer-intersexuelle-menschen-gestartet;
Themen: Geschlechtsraster
# ?, Babys
# ?, Personenstandsrecht
# ?, Emanzipation
# ?, deutscher Ethikrat
# ?, Alter
# ?, Pflege
# ?, Selbsthilfegruppen
# ?, Betroffenenorganisationen
# ?, Genitalorgane
# ?
4. ++ (IR)
Während seiner über zehnjährigen Tätigkeit für den Landtag Nordrhein-Westfalen zeichnete er unter anderem für die parlamentarischen Dienste, das Parlamentsrecht, die Personalangelegenheiten der Landtagsverwaltung, die Abgeordnetenangelegenheiten, das allgemeine Justiziariat und die EU-Angelegenheiten des Landtags verantwortlich.
Zudem war er in dieser Zeit Vorsitzender des 2. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf und im Zuge dessen neben allgemeinen steuerrechtlichen Streitgegenständen mit öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz befasst.
Mit der Ernennung von Dr. Thesling zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs wird einer der führenden Köpfe in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und eine in herausgehobener Weise qualifizierte Persönlichkeit an die Spitze eines der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dr-hans-josef-thesling-ist-neuer-praesident-des-bundesfinanzhofs;
Themen: Bundesminister der Justiz
# ?, Präsident des Bundesfinanzhofs
# ?, Ernennungsurkunde
# ?, Bundesfinanzhof in München
# ?, nordrhein-westfälische Justiz
# ?, neuer Präsident
# ?, Repräsentant der Justiz
# ?, Steuerberatungsgesetz
# ?, Zentralabteilung des Hauses
# ?, deutsche Finanzgerichtsbarkeit
# ?
5. ++ (IR)
Thomas Kutschaty in seiner Laudatio: "Der Orden ist eine Auszeichnung, mit der Persönlichkeiten geehrt werden, die sich in ganz besonderem Maße um die Gesellschaft verdient gemacht haben.
Prof. Dr. Stefan Zimmermann engagiert sich seit drei Jahrzehnten für den Notarstand sowie seit mehr als einem Jahrzehnt für das Allgemeinwohl.
Für seine Verdienste um den Notarstand und die vorsorgende Rechtspflege wurde ihm bereits 1996 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Datum: 2015-07-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-ueberreicht-bundesverdienstkreuz-notar-prof-dr-stefan-zimmermann;
Themen: deutscher Notarverein
# ?, Erbrecht
# ?, Ausschuss
# ?, Verdienstorden
# ?, Familienrecht
# ?, Grad der Auszeichnungswürdigkeit
# ?, Institut für Notarrecht
# ?, Notarstand
# ?, Verwaltungsratsvorsitzende
# ?, Weg der Höherstufung
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