1. +++ (SEM)
Ich freue mich daher, dass die Tarifvertragsparteien einmal mehr einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben.
Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein hilfreiches Instrument", sagt Minister Laumann.
Der vorhergehende allgemeinverbindliche Lohntarifvertrag beinhaltete eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.
Die Tarifvertragsparteien (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und Gewerkschaft ver.di) hatten sich im letzten Jahr angesichts der damals anstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 dazu entschieden, vorgezogene Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Branche zu führen.
Datum: 2023-02-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-den-lohntarifvertrag-fuer-sicherheitskraefte-fuer;
Themen: Allgemeinverbindlicherklärung
# ?, Bereich von Sicherheitsdienstleistungen
# ?, geschlossener Lohntarifvertrag
# ?, Sicherheitskräfte
# ?, Landesgruppe
# ?, Sicherheitsbeschäftigte
# ?, allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag
# ?, wichtige Tarifbindung
# ?, jeweilige Branchen
# ?, Arbeitsminister
# ?
2. ++ (IR)
Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW allgemeinverbindlich erklärt
Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Datum: 2017-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-fuer-sicherheitsdienstleistungen-nrw-allgemeinverbindlich-erklaert;
Themen: Sicherheitsgewerbe
# ?, Lohntarifvertrag
# ?, Manteltarifvertrag
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Wachgewerbe
# ?, Allgemeinverbindlicherklärung
# ?, Lohndumping
# ?, Tarifverträge
# ?, Branche
# ?, NRW-Tarifausschuß
# ?
3. ++ (IR)
Arbeitsminister Laumann: Der Tarifvertrag der über 40.000 Beschäftige im Wach- und Sicherheitsgewerbe bleibt allgemeinverbindlich
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Datum: 2021-05-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitsminister-laumann-der-tarifvertrag-der-ueber-40000-beschaeftige-im-wach-und;
Themen: Sicherheitsgewerbe
# ?, Wachgewerbe
# ?, Allgemeinverbindlicherklärung
# ?, Tarifvertrag
# ?, Lohntarifvertrag
# ?, Lohndumping
# ?, Antrag
# ?, einheitliche Vergütung
# ?, Beschäftigte einer Branche
# ?, Vorgängertarifverträge
# ?