1. +++ (SEM)

Vom 1. Februar 2013 an bekommen sie 8,35 Euro und vom 1. September 2013 an 8,50 Euro.
Vom 1. Februar 2013 an kommen ungelernte Beschäftigte spätestens nach drei Monaten in die Tarifgruppe 1.
In der Tarifgruppe 2 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, beträgt der allgemeinverbindliche Stundenlohn aktuell 8,60 Euro.
Vom 1. Februar 2013 an sind dies 8,74 Euro, vom 1. September 2013 an 8,88 Euro.
Der Minister appellierte auch an die Sozialpartner in tariflosen Branchen, dem Vorbild der Tarifvertragsparteien in der Gastronomie zu folgen und für einheitliche Wettbewerbsbedingungen im unteren Lohnsegment zu sorgen.

Datum: 2012-11-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-mindestloehne-im-gaststaettengewerbe-fuer;
Themen: Gaststättengewerbe # ?, Mindestlöhne # ?, Hotelgewerbe # ?, Tarifgruppe # ?, neuer Tarifvertrag # ?, Stunde # ?, 2 Tarifgruppen # ?, Beschäftigte einer Gehaltsgruppe # ?, allgemeinverbindlicher Stundenlohn # ?, einfache Tätigkeiten # ?

2. ++ (IR)

Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Tarifverträge sind damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche und schützen die rund 50.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping durch Betriebe, die sich den Tarifverträgen nicht angeschlossen haben.
Insgesamt wurden 12 Tarifgruppen für allgemeinverbindlich erklärt.
Die neuen Stundenlöhne im Sicherheitsgewerbe reichen von 9,70 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 15,07 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.

Datum: 2017-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-fuer-sicherheitsdienstleistungen-nrw-allgemeinverbindlich-erklaert;
Themen: Sicherheitsgewerbe # ?, Lohntarifvertrag # ?, Manteltarifvertrag # ?, Arbeitsministerium # ?, Wachgewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Lohndumping # ?, Tarifverträge # ?, Branche # ?, NRW-Tarifausschuß # ?

3. ++ (IR)

Arbeitsminister Guntram Schneider hat den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
"Wir schützen damit die rund 40.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz durch Betriebe, die sich dem Tarifvertrag nicht angeschlossen haben", betonte Schneider.
Insgesamt wurden 12 Tarifgruppen des Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.
Die neuen Stundenlöhne reichen von 9,00 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 14,07 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015, ab dem 1. März 2015 erhöhen sie sich auf 9,35 Euro bzw. 14,56 Euro und ab dem 1. Januar 2016 auf 9,70 Euro bzw. 15,07 Euro.

Datum: 2015-07-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-effektiver-schutz-vor-lohndumping;
Themen: Wachgewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Sicherheitsgewerbe # ?, Lohndumping # ?, Branche # ?, Tarifvertrag # ?, Sicherheitsdienstleistungen # ?, Regeln des Tarifautonomiestärkungsgesetzes # ?, Schmutzkonkurrenz # ?, Tarifautonomiestärkungsgesetz # ?

4. ++ (IR)

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche und schützt damit die rund 40.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping durch Betriebe, die sich dem Tarifvertrag nicht angeschlossen haben.
Insgesamt wurden 20 Tätigkeitsbereiche für allgemeinverbindlich erklärt.
Die neuen Stundenlöhne im Sicherheitsgewerbe reichen von 11,21 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 17,08 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten zum 1. März 2021.

Datum: 2021-05-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitsminister-laumann-der-tarifvertrag-der-ueber-40000-beschaeftige-im-wach-und;
Themen: Sicherheitsgewerbe # ?, Wachgewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Tarifvertrag # ?, Lohntarifvertrag # ?, Lohndumping # ?, Antrag # ?, einheitliche Vergütung # ?, Beschäftigte einer Branche # ?, Vorgängertarifverträge # ?

5. ++ (IR)

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Landesbezirk Nordrhein-Westfalen geschlossenen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Landesbezirk Nordrhein-Westfalen geschlossenen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Damit erhalten rund 41.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen höhere verbindliche Löhne.
Die nun festgeschriebenen Löhne bewegen sich zwischen 13.00 Euro pro Stunde, beispielsweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Objektschutz und Pfortendienst, sowie 18.87 Euro für Sicherheitsbeschäftigte mit einer IHK-Prüfung.
Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und gilt durch die Allgemeinverbindlicherklärung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe.

Datum: 2023-02-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-den-lohntarifvertrag-fuer-sicherheitskraefte-fuer;
Themen: Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Bereich von Sicherheitsdienstleistungen # ?, geschlossener Lohntarifvertrag # ?, Sicherheitskräfte # ?, Landesgruppe # ?, Sicherheitsbeschäftigte # ?, allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag # ?, wichtige Tarifbindung # ?, jeweilige Branchen # ?, Arbeitsminister # ?

6. ++ (IR)

Beispiel Bezahlung: Schneider verwies darauf, dass in dem Gewerbe zwar ein gesetzlicher Mindestlohn von zurzeit 8,09 Euro gelte und parallel der Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen auch allgemein-verbindlich sei.
Die unterste Lohngruppe liege bei 8,15 Euro.
"Auch in dieser Branche brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der bei 8,50 Euro beginnen muss", forderte Schneider.
Beispiel Arbeitszeiten: "Mir ist bekannt, dass Zwölf-Stunden-Schichten beziehungsweise in der Spitze bis zu 300 Stunden im Monat die Regel sind", kritisierte der Minister.

Datum: 2012-09-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-gerade-das-wachgewerbe-braucht-fairere-arbeitsbedingungen;
Themen: Wachgewerbe # ?, internationale Securitymesse # ?, unbefristete Arbeitsverhältnisse # ?, Sicherheitsgewerbe # ?, Beispiel # ?, Branche # ?, Regel # ?, Gewerbe # ?, Gerade # ?, Zwölfstundenschichten # ?

7. ++ (IR)

Das ist nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein weiterer wichtiger Schritt für faire Arbeit und faire Löhne in dieser Branche", sagte Schmeltzer.
Die Auswirkungen: Nach abgeschlossener Ausbildung beträgt die Vergütung nunmehr monatlich 1.511,64 Euro beziehungsweise 8,84 Euro pro Stunde.
Ab dem 1. Januar 2017 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung der Vergütung auf monatlich 1.539,00 Euro (9,00 Euro/Stunde) vor.
Ab dem 1. Juli 2017 sind monatlich 1.556,10 Euro (9,10 Euro/Stunde) zu zahlen.
Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- und Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung.

Datum: 2017-01-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-fuer-faire-loehne-und-gegen-lohndumping-im-friseurhandwerk;
Themen: Friseurhandwerk # ?, faire Löhne # ?, Vergütungstarifverträge # ?, Entscheidung # ?, Entgeltgruppen # ?, Friseurverband # ?, Auszubildende # ?, zuständiger Tarifausschuss # ?, Allgemeinverbindlichkeit # ?, Schrift # ?

8. ++ (IR)

Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker";
Die Vergütung beträgt nach abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.624,50 Euro bzw. 9,50 Euro pro Stunde.
Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- bzw. Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung.

Datum: 2018-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-im-friseurhandwerk-bleibt-allgemeinverbindlich;
Themen: Vergütungstarifverträge # ?, Entgelt # ?, Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags # ?, Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft # ?, Friseurbetriebe # ?, Lohndrücker # ?, Vergütungstarifvertrag # ?, allgemeinverbindliche Entgeltgruppen # ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen # ?, Friseurverband # ?

9. ++ (IR)

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Tarifverträge für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe erneut für allgemeinverbindlich erklärt.
Die nun verbindlich festgeschriebenen Löhne bewegen sich zwischen 10,58 Euro pro Stunde für Mitarbeiter beispielsweise im Objektschutz und Pfortendienst und 16,26 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit einer IHK-Prüfung.

Datum: 2019-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-tarifvertraege-fuer-sicherheitsbranche-und-gastronomie;
Themen: Sicherheitsbranche # ?, Tarifverträge # ?, Sicherheitsgewerbe # ?, Gastronomieazubis # ?, Arbeitnehmerinnen # ?, Gaststättengewerbe # ?, Allgemeinverbindlicherklärung # ?, Hotelgewerbe # ?, einheitliche Entlohnung # ?, jeweilige Branchen # ?