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Außerdem werden die Anrechnungsregeln im FlüAG neu geregelt.
"Die Erfahrungen der zurückliegenden Monate haben uns gezeigt, dass wir nachsteuern müssen", erläuterte Jäger.
Eine Gemeinde beispielsweise, die auf ihrem Gebiet 100 Plätze in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes hatte, musste nach den alten Anrechnungsregeln 130 Flüchtlinge weniger aufnehmen.
Das entspricht einer Anrechnungsquote von 1,3.
"Für eine gerechte Verteilung werden die Anrechnungsquoten schrittweise abgeschmolzen.
Datum: 2016-10-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-2017-bekommen-nrw-kommunen-monatlich-866-euro-pro-fluechtling;
Themen: NRW-Kommunen
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