1. +++ (SEM)

Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.
" Die neuen "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile.
Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen.
Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber # ?, alte Papierlohnsteuerkarte # ?, elektronisches Verfahren # ?, Entgeltabrechnung # ?, elektronische Lohnsteuerkarte # ?, neue Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?, regelmäßiger Abgleich # ?, unnötige Hektik # ?, Vorteile # ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?