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Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Justiz
Am Sonntagmittag (22. März 2020) hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den am vergangenen Donnerstag (19. März 2020) angekündigten NRW-Rettungsschirm geschaffen.
Die Landesregierung bewilligt die Bereitstellung von bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise.
Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.

Datum: 2020-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-bringt-nrw-rettungsschirm-auf-den-weg;
Themen: Gesetzespaket # ?, Coronakrise # ?, angekündigter NRW-Rettungsschirm # ?, außerordentliche Kabinettsitzung # ?, Folgen der Bewältigung # ?, Sondersitzung # ?, Kabinett # ?, rechtliche Grundlagen # ?, Sondervermögen # ?, Ausgaben # ?