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Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach begründete seine Initiative wie folgt: "Auch Volljährige, die geschäftsunfähig sind, müssen objektiv vernünftige und für sie rechtlich lediglich vorteilhafte Geschäfte abschließen können.
Es verstößt gegen die UN-Behindertenkonvention, wenn sich etwa ein Vermieter aus einem für ihn ungünstigen Mietvertrag zurückziehen kann mit der Begründung, der Mieter sei geschäftsunfähig.
Das ist eine nicht angemessene Übervorteilung von Geschäftsunfähigen.
"
Nach geltendem deutschen Recht sind Willenserklärungen Geschäftsunfähiger nichtig.

Datum: 2023-05-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-limbach-will-rechte-von-volljaehrigen-staerken-die;
Themen: Willenserklärungen # ?, deutsches Recht # ?, Justiz # ?, Abmachungen # ?, allgemeine Vertragsfreiheit # ?, allgemeines Persönlichkeitsrecht # ?, angemessene Übervorteilung # ?, beabsichtigte Schutzwirkung # ?, europäische Rechtsordnungen # ?, französisches Recht # ?