1. +++ (SEM)

23. September 2022 Laborarbeit Foto: pexels.
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Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen.

Datum: 2022-09-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfungen-mit-angepassten-omikron-impfstoffen-nun-auch-bei-impfangeboten-der;
Themen: Beschlussentwurf # ?, Auffrischungsimpfungen # ?, kommunale Impfangebote # ?, angepasste Impfstoffe # ?, Omikronvariante # ?, COVID-19 # ?, Empfehlung # ?, Bewohnerinnen # ?, 19-Impfstoff # ?, Erlasslage des Ministeriums # ?

2. +++ (SEM)

Die KoCIs sollen sich dabei strikt an die Impfempfehlungen der STIKO halten.
Entsprechend der aktuellen Empfehlung der STIKO sollen unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (etwa in Werkstätten oder Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) eine zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten.
Derzeit geht das MAGS davon aus, dass die STIKO diese Empfehlung auch in Bezug auf die angepassten Impfstoffe fortschreiben wird.
Vor diesem Hintergrund sollen die KoCIs bis zum 18. September 2022 Kontakt zu den genannten Einrichtungen aufnehmen und etwaige Unterstützungsbedarfe erfragen.
Soweit möglich organisieren die Einrichtungen die Impfungen eigenständig.

Datum: 2022-09-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-legt-details-zum-umgang-mit-neuen-covid-19-impfstoffen-fest;
Themen: neue Impfstoffe # ?, Dosen # ?, neue Covid-19impfstoffe # ?, Kocis # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, Impfkampagne # ?, Details # ?, Arztpraxen # ?, Umgang # ?, Erlass # ?

3. +++ (SEM)

Neu verfügbar sind die auf die Omikron-Variante des Virus angepassten mRNA-Impfstoffe, die von der STIKO für die Auffrischimpfungen favorisiert werden.
Aufgrund der beginnenden Herbstwelle wird zudem allen Personen ab 12 Jahren dringend empfohlen - soweit noch nicht erhalten - die erste Auffrischungsimpfung durchzuführen.
Auch dafür sind die neu angepassten Impfstoffe geeignet.
Zudem wird die Grippeschutzimpfung insbesondere für Personen ab 60 Jahren empfohlen und kann in der Regel gleichzeitig mit einer Coronaimpfung verabreicht werden.
Die Partner im Bündnis "NRW impft - Bleib gesund" sind: AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Apothekerverband Nordrhein e.V., Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V., Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe, BKK-Landesverband NORDWEST, Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, IKK Classic, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, KNAPPSCHAFT, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V., SVLFG, Verband der Ersatzkassen (vdek),

Datum: 2022-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-impft-bleib-gesund-buendnis-im-gesundheitswesen-wirbt-fuer-corona-und;
Themen: Coronaimpfung # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitswesen # ?, erneute Coronaschutzimpfung # ?, saisonale Grippeimpfung # ?, Zahnarztpraxen # ?, Krankenhäuser # ?, Nordwest # ?, Apotheken # ?, Bürgerinnen # ?, Unsicherheiten # ?

4. +++ (SEM)

Die Kostenübernahme sollte mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Viele Arbeitgeber bieten die Impfung außerdem für ihre Beschäftigten an.
Da sich die Grippeviren jedes Jahr verändern, ist eine jährliche Impfung mit einem angepassten Impfstoff nötig.
Die Impfempfehlung der STIKO und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/grippeschutzimpfung

Datum: 2025-10-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsminister-laumann-grippeimpfung-fuer-beschaeftige-gesundheitswesen-und;
Themen: Grippesaison # ?, Grippevirus # ?, Vorerkrankungen # ?, Schwangere # ?, angepasster Impfstoff # ?, harmlose Erkrankung # ?, nötige Impfung # ?, schwere Komplikationen # ?, Grippeviren # ?, geschwächtes Immunsystem # ?

5. ++ (IR)

1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, 2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff.
Die angepassten Verordnungen werden zeitnah unter www.land.nrw zur Verfügung gestellt.

Datum: 2021-05-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte # ?, Genesene # ?, Besuch von Außenbereichen # ?, Erfordernis der Freitestung # ?, Fortschritt der Impfkampagne # ?, Geleit # ?, angepasste Verordnungen # ?, rechtliche Entscheidungen # ?, sogenannter Click # ?, Einreisequarantäne # ?

6. ++ (IR)

Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).

Datum: 2022-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen # ?, Verkürzung # ?, nötige Änderungen # ?, SARS-CoV-2 # ?, Infektionen # ?, Regelungen # ?, infizierte Personen # ?, eigener Haushalt # ?, Vorgaben # ?, Genesung # ?

7. ++ (IR)

* Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfungen bei den Impfstoffen der Firmen Moderna und BioNTech auf sechs Wochen angepasst.

Datum: 2021-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elfter-impferlass-impfungen-von-weiteren-bettlaegerigen-personen-eigener;
Themen: bettlägerige Personen # ?, Impfungen # ?, Impfangebot # ?, Impforganisation # ?, eigene Häuslichkeit # ?, Erstimpfungen # ?, kreisfreie Städte # ?, Ausgestaltung # ?, Kreise # ?, Teams des Impfzentrums # ?