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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, gefahrlos zu fasten und auch Raum für die rituellen Gebete schaffen", sagte der Minister anlässlich der am Freitag beginnenden Fastenzeit.
Wichtig sei eine gute Beratung und Aufklärung durch Betriebsärzte oder die betriebliche Gesundheitsförderung, so der Minister weiter.
Darüber hinaus seien erweiterte Öffnungszeiten der Kantinen zum abendlichen Fastenbrechen und ein angepasstes Speisenangebot eine Unterstützung für fastende Beschäftigte.
Unternehmen könnten auch durch den Verzicht auf Bewirtung während Besprechungen ihre Wertschätzung für muslimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Geschäftsfreunde zum Ausdruck bringen.
Während des Ramadans dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken.

Datum: 2012-07-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-betriebe-sollten-auf-fastende-beschaeftigte-ruecksicht-nehmen-am;
Themen: Ramadan # ?, islamischer Fastenmonat # ?, Glaube der Fastenzeit # ?, muslimische Beschäftigte # ?, Element des Glaubens # ?, Rücksicht # ?, Geschäftsfreunde # ?, Glaubensbekenntnis # ?, Mekka # ?, angepasstes Speisenangebot # ?