1. +++ (SEM)

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 erfolgt eine Grunddatenaktualisierung auf Basis der Jahre 2017 bis 2021.
Die Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum wird beibehalten.
Der Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 sieht keine strukturellen Änderungen der angewandten Verteilsystematik vor.

Datum: 2024-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2025-1568-milliarden-euro-fuer;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Kommunen # ?, Gesamtzuweisungen # ?, Einfuhrumsatzsteuer # ?, Finanzierungsdefizit # ?, Haupttreiber der Entwicklung # ?, Personalmehraufwendungen # ?, Verbundsteuerzeitraum # ?, angewandte Verteilsystematik # ?, erhebliche Erfolge # ?