1. +++ (SEM)
Mit der heutigen Entscheidung werden sie nun solange verlängert, wie die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene fortbesteht.
Anbieter können über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus auch sogenannte "Dienstleistungen bis zur Haustür" erbringen, für deren Inanspruchnahme pflegebedürftige Personen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 Euro monatlich einsetzen können.
Pflegebedürftigen Personen stehen damit also weiterhin zusätzliche Leistungen zur Verfügung, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person und damit ohne gesundheitliche Gefahren für leistungserbringende sowie hilfebedürftige Personen erbracht werden können.
Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erledigung von Einkäufen oder Botengängen - zur Post oder von der Apotheke nach Hause-, die Organisation von Arztbesuchen oder das Holen der Wäsche aus der Reinigung.
Darüber hinaus wird auch weiterhin auf den ansonsten erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern bei der Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse verzichtet.
Datum: 2020-09-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-land-staerkt-erneut-die-haeusliche-pflege;
Themen: Anerkennungsverordnung
# ?, Förderungsverordnung
# ?, nordrhein-westfälisches Kabinett
# ?, Pflegebedürftige
# ?, häusliche Versorgung
# ?, Änderung
# ?, Alltag
# ?, Holen
# ?, anspruchsberechtigte Person
# ?, hauswirtschaftliche Unterstützung
# ?
2. ++ (IR)
Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz - das heißt von BioNTech oder Moderna.
An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:
* Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden).
Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen.
Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen.
Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein.
Datum: 2021-05-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-nordrhein-westfalen-minister-laumann-stellt-weiteren-impffahrplan-vor;
Themen: Rahmen der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, aktuelle Lage
# ?, aktuelles Impfgeschehen
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Impfangebot
# ?, Drogeriemärkte
# ?, Impftermin
# ?, Lebensmitteleinzelhandel
# ?, Impfberechtigung
# ?
3. ++ (IR)
Ich hoffe, dass es uns mit der Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gelingen wird, weitere Personen zu erreichen und zu unterstützen, die bis heute unter den schrecklichen Verbrechen des ehemaligen Apothekers der Alten Apotheke in Bottrop leiden.
Personen, die bereits vor Erweiterung der Richtlinie einen Antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, müssen zunächst nichts unternehmen.
Das Ministerium wird zu diesen Personen Kontakt aufnehmen, da sie womöglich nach neuer Rechtslage doch Anspruch auf die Zahlung haben.
Für Personen, die bereits nach der alten Richtlinie berechtigt waren und noch keinen Antrag gestellt haben, wurde die Antragsfrist bis zum 31. März 2023 verlängert.
Eine Antragstellung war bislang für diesen Personenkreis bis Ende 2022 möglich.
Datum: 2023-01-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bottroper-apothekerskandal-nordrhein-westfalen-erweitert-den-kreis-der;
Themen: Apotheker von Alte
# ?, Kreis von Anspruchsberechtigte
# ?, abrufbares Formular
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Lebenspartnerinnen
# ?, Verstöße des Apothekers
# ?, Unterstützungsleistung
# ?, einmalige Zahlung
# ?, verstorbene Betroffene
# ?, Apothekerskandal
# ?
4. ++ (IR)
Der Gerichtsprozess gegen den ehemaligen Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop identifizierte rund 2.000 Personen, die nach den Feststellungen des Strafgerichts unterdosierte Medikamente aus seiner Apotheke bekommen hatten.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am vergangenen Freitag beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.
Demnach können zukünftig alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung aus dem Hilfsfonds des Landes beantragen.
Personen, die nach der bisherigen Rechtslage bereits einen Antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, müssen zunächst nichts unternehmen.
Das Ministerium wird zu diesen Personen Kontakt aufnehmen, da sie womöglich nach neuer Rechtslage doch Anspruch auf die Zahlung haben.
Datum: 2022-12-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bottroper-apothekerskandal-nordrhein-westfalen-wird-den-kreis-der;
Themen: Anspruchsberechtigte
# ?, Kreis
# ?, Berechtigung der Leistung
# ?, Rahmenbedingungen der Umsetzung
# ?, Strafgericht
# ?, berechtigter Personenkreis
# ?, ehemaliger Inhaber
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, verstorbene Betroffene
# ?, Apothekerskandal
# ?
5. ++ (IR)
Die einmalige Unterstützungsleistung des Landes können alle Personen beantragen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben.
Der Anspruch auf die Billigkeitsleistung besteht unabhängig von der Frage, ob die Anspruchsberechtigten im konkreten Einzelfall tatsächlich in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen erhalten haben.
Anfang dieses Jahres wurde der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Antragsfrist verlängert, damit noch mehr Betroffene eine Unterstützung bekommen können.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bottroper-apothekerskandal-verlaengerte-antragsfrist-fuer-die-finanzielle;
Themen: Anspruchsberechtigte
# ?, Billigkeitsleistungen
# ?, Personenkreis
# ?, Ehegattinnen
# ?, einmalige Leistung
# ?, einmalige Unterstützungsleistung
# ?, finanzielle Unterstützungsleistung
# ?, konkreter Einzelfall
# ?, mögliche Beantragung
# ?, verstorbene Betroffene
# ?
6. ++ (IR)
Seit Dienstag, 15. Dezember 2020, können sich die Anspruchsberechtigten bis zum 6. Januar 2021 bundesweit drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abholen.
Anspruch auf Schutzmasken haben zum Beispiel Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen besondere Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen.
Zur Abholung können sie auch eine Person bevollmächtigen.
Datum: 2020-12-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ffp2-masken-darauf-sollten-sie-beim-kauf-achten;
Themen: FFP2-Masken
# ?, Kauf
# ?, Informationsflyer
# ?, Schutzmasken
# ?, Prüfstelle
# ?, Hersteller
# ?, Apotheke der Wahl
# ?, Bundesgesundheitsministerium für Anspruch
# ?, Nandodatenbank
# ?, Tröpfchen
# ?
7. ++ (IR)
Anspruchsberechtigt waren die Hinterbliebenen und Verletzten, die bereits im Rahmen des ersten Hilfsfonds Leistungen erhalten hatten, sowie alle, die im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe von der Staatsanwaltschaft Duisburg als Verletzte erfasst worden waren.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des zweiten Hilfsfonds auch Leistungen an Personen ausgezahlt, die durch ärztliche Atteste oder anderweitig nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Massenpanik im Tunnel Verletzungen psychischer oder physischer Art erlitten haben, aber nicht in stationärer Behandlung waren.
Datum: 2024-05-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschlussbericht-loveparade-hilfsfonds-fast-66-millionen-euro-zugunsten-von;
Themen: 2 Fonds
# ?, planmäßige Schließung
# ?, Verletzte
# ?, Fassungslosigkeit
# ?, Unglück
# ?, Trauer
# ?, Kenntnis
# ?, wichtiges Zeichen
# ?, 2 Hilfsfonds
# ?, Hinterbliebenentreffen
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