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Die Europäische Kommission informierte die Mitgliedstaaten am 12. November 2018, dass bei einer amtlichen Kontrolle in einer konventionellen Rapssaatgutpartie in Frankreich ein Anteil des gentechnisch veränderten Rapses GT73 (< 0,1 Prozent) nachgewiesen wurde.
Teile dieser Saatgutpartie wurden in Frankreich ausgesät.
Am 20. November 2018 informierte die zuständige französische Behörde über einen GT73-Nachweis in einer argentinischen Ausgangspartie, die für die Herstellung der beanstandeten Partie verwendet wurde.
In Deutschland wurden daraufhin Partien, die auch Teile dieser argentinischen Ausgangspartie enthalten, auf GT73-Anteile untersucht.
Am 10. Dezember 2018 informierte Sachsen-Anhalt über einen GT73-Nachweis in einer Partie, die nach Deutschland geliefert wurde.

Datum: 2018-12-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/spuren-von-gentechnisch-verunreinigtem-raps-saatgut-nachgewiesen;
Themen: Saatgutuntersuchungen # ?, argentinische Ausgangspartie # ?, europaweite Harmonisierung # ?, Endabnehmer in Nordrhein-Westfalen # ?, Ermittlungsstand # ?, Gvo-Anteile # ?, Hybridsaatgut # ?, Rapslinie # ?, Saatgutanerkennung # ?, Sack # ?