1. +++ (SEM)
Landesatomaufsicht erlässt Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers Forschungszentrum Jülich
2. Juli 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat die Räumung des AVR-Behälterlagers auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich angeordnet.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH hat dazu bis zum 30. September 2014 ein detailliertes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager vorzulegen und im Weiteren die erforderlichen Genehmigungen für die Räumung zu erwirken.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Datum: 2014-07-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-erlaesst-anordnung-zur-raeumung-des-avr-behaelterlagers;
Themen: Räumung
# ?, Kernbrennstoffe
# ?, Atomaufsicht
# ?, Aufbewahrung
# ?, Bundesamt für Strahlenschutz
# ?, erforderliche Genehmigungen
# ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde
# ?, Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen
# ?, Gelände
# ?, Forschungszentrum
# ?
2. +++ (SEM)
Landesatomaufsicht erlässt weitere Anordnung zur Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern im Zwischenlager Jülich
17. Dezember 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
In seiner Zuständigkeit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Wirtschaftsministerium eine weitere Anordnung für die Aufbewahrung des Kernbrennstoffs aus dem ehemaligen Atomversuchsreaktor (AVR) im Zwischenlager Jülich erlassen.
Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesaufsicht.
Die erneute Anordnung berechtigt die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) weiterhin zum Besitz der Kernbrennstoffe.
Datum: 2013-12-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-erlaesst-weitere-anordnung-zur-aufbewahrung-von-152-castor;
Themen: Zwischenlager
# ?, Kernbrennstoffe
# ?, Bundesaufsicht
# ?, erneute Anordnung
# ?, Wirtschaftsministerium
# ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde
# ?, Bundesumweltministerium
# ?, Besitz
# ?, Bescheid
# ?, Zuständigkeit
# ?
3. +++ (SEM)
Landesatomaufsicht ordnet die Fortführung der Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern im Zwischenlager Jülich an
28. Juni 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
In seiner Zuständigkeit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Wirtschaftsministerium die weitere Aufbewahrung des Kernbrennstoffs aus dem ehemaligen Atomversuchsreaktor (AVR) im Zwischenlager Jülich angeordnet.
Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als der für das Zwischenlager zuständigen Genehmigungsbehörde.
Diese Anordnung berechtigt die Forschungszentrum Jülich GmbH weiter zum Besitz der Kernbrennstoffe.
Datum: 2013-06-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-ordnet-die-fortfuehrung-der-aufbewahrung-von-152-castor;
Themen: Zwischenlager
# ?, Kernbrennstoffe
# ?, Anordnung
# ?, ehemaliger Atomversuchsreaktor
# ?, Bundesatomaufsicht
# ?, sogenanntes Avr-Behälterlager
# ?, Bauart
# ?, Lagerbehälter
# ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde
# ?, Stilllegung
# ?
4. +++ (SEM)
Die vom Reaktorbehälter ausgehende Strahlung ist so geringfügig, dass davon keine radiologischen Gefahren für das Transportpersonal und die allgemeine Bevölkerung ausgehen.
Es ist gewährleistet, dass der Reaktorbehälter gefahrlos transportiert und im Zwischenlager sicher gelagert werden kann.
Die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden (NRW-Wirtschaftsministerium und Bezirksregierung Köln) haben dazu die notwendigen Genehmigungen erteilt.
Datum: 2015-05-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/transport-des-avr-reaktorbehaelters-ein-zwischenlager-0;
Themen: Zwischenlager
# ?, Avr-Reaktorbehälter
# ?, schwerer Reaktorbehälter
# ?, Versuchskernkraftwerk
# ?, Betriebsgelände
# ?, Porenleichtbeton
# ?, Transportpersonal
# ?, allgemeine Bevölkerung
# ?, zuständige Aufsichtsbehörden
# ?, notwendige Genehmigungen
# ?
5. +++ (SEM)
Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.
"
Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 - in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht - die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet.
Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte.
Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben.
Datum: 2015-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tuev-legt-plausibilitaetspruefung-zur-entfernung-der-avr-kernbrennstoffe-beim;
Themen: Entfernung
# ?, Endlagersuchkommission in Berlin
# ?, Avr-Behälterlager
# ?, TÜV
# ?, Atomversuchsreaktor
# ?, Avr-Kernbrennstoffe
# ?, Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung
# ?, Versuchskernkraftwerk
# ?, Atomaufsicht
# ?, Optionen
# ?
6. +++ (SEM)
Vorgezogene Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) ergibt keinen akuten Handlungsbedarf
12. April 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen.
Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.
Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf.
Datum: 2013-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vorgezogene-sicherheitsueberpruefung-der-urananreicherungsanlage-gronau-uag-ergibt;
Themen: Urananreicherungsanlage
# ?, kontinuierliche Verbesserung
# ?, Atomaufsichtsbehörde
# ?, Aufsichtsbehörde des Lands
# ?, Einstellung des Betriebs
# ?, Sicherheitszustand
# ?, periodische Sicherheitsüberprüfung
# ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde
# ?, Abwehr
# ?, Maßnahmen
# ?
7. ++ (IR)
Bei einer offiziellen Kalthandhabung nehmen zusätzlich die Atomaufsicht sowie ihre hinzugezogenen Sachverständigen teil, begutachten und bewerten die Arbeiten.
Kalthandhabungen dienen dem Nachweis, dass die Genehmigungsinhaber den einwandfreien Handhabungsablauf in der Praxis beherrschen und sind üblicher Bestandteil atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren.
Zum damaligen Zeitpunkt war nicht ersichtlich, ob und wann die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen als Antragstellerin die Nachweise würde erbringen können, die seitens der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, gefordert wurden.
Datum: 2023-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/atomaufsichtliche-anordnung-zur-unverzueglichen-entfernung-der-kernbrennstoffe-aus;
Themen: Option eines Zwischenlagerneubaus
# ?, Probetransport
# ?, atomrechtliches Aufsichtsverfahren
# ?, erforderliche Handhabungen
# ?, leerer Behälter
# ?, unverzügliche Entfernung
# ?, Zwischenlagerung
# ?, Avr-Behälterlager
# ?, Kernbrennstoffe
# ?, 2 Optionen
# ?