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Deshalb hat NRW nach der Atomkatastrophe in Fukushima Anträge in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Urananreicherungsanlage Gronau in den Atomausstieg einzubeziehen.
Gleichzeitig hatte die Landesregierung die Sicherheitsüberprüfung der Anlage um zwei Jahre vorgezogen und dafür gesorgt, dass Gronau in den Stresstest des Bundes einbezogen wird.
Zusätzlich hat sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der atomrechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherung in Gronau prüfen zu lassen.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Datum: 2013-07-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-duin-die-bundesregierung-muss-endlich-handeln-damit-der-atomausstieg;
Themen: Betrieb der Urananreicherungsanlage # ?, atomrechtliche Zulässigkeit # ?, gesamte nukleare Brennstoffkette # ?, vollständiger endgültige Ausstieg # ?, Atomkatastrophe # ?, Atomkraft # ?, Sicherheitsüberprüfung # ?, Stresstest # ?, Rechtsgutachten # ?, Energieerzeugung # ?