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Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sieht vor, im November einen Probetransport mit einem leeren CASTOR-THTR/AVR-Behälter von Jülich nach Ahaus durchzuführen.
Darüber hinaus sollen mit dem leeren Behälter die jeweils vor Ort erforderlichen Handhabungen erprobt werden.
Im November beabsichtigen die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung dann eine sogenannte "Kalthandhabung" im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens durchzuführen.
Transport und Behälterhandhabungen erfolgen, wie auch beim Probetransport, ebenfalls mit einem leeren, kernbrennstofffreien CASTOR-THTR/AVR-Behälter.
Bei einer offiziellen Kalthandhabung nehmen zusätzlich die Atomaufsicht sowie ihre hinzugezogenen Sachverständigen teil, begutachten und bewerten die Arbeiten.

Datum: 2023-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/atomaufsichtliche-anordnung-zur-unverzueglichen-entfernung-der-kernbrennstoffe-aus;
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