1. +++ (SEM)
Damit wird das parlamentarische Beratungsverfahren für die Bereitstellung eines Sondervermögens von bis zu 5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Gang gesetzt.
Dies ist notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen mehr und mehr unter den mittelbaren Folgen, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen und der hohen Inflation, leiden und ein deutlicher Einbruch der Wirtschaftsleistung erkennbar wird.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Gesetzentwürfen ist zudem geplant, nicht nur für das Jahr 2022, sondern auch für das Jahr 2023 das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Haushaltsverfassungsrechts durch den Landtag feststellen zu lassen.
Die Errichtung eines Sondervermögens ist erforderlich geworden, nachdem sich in den letzten Wochen immer deutlicher abgezeichnet hat, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine Nordrhein-Westfalen härter treffen als andere Länder.
Dies liegt vor allem daran, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur durch viele Grundstoffindustrien geprägt ist, die besonders energieintensiv sind.
Datum: 2022-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetz-zur-errichtung-des-sondervermoegens-krisenbewaeltigung-im-landtag;
Themen: Hilfsprogramme
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2. +++ (SEM)
Die hohen Steuermindereinahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs aufgrund des exogenen Schocks dauern nach den Ergebnissen der Steuerschätzung an.
"Die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen wird nach unserer Einschätzung auch in den Jahren 2021 und 2022 gegeben sein," so Lutz Lienenkämper weiter.
Für das Jahr 2023 ist, Stand heute, davon auszugehen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.
Die Landesregierung schlägt mit dem Haushaltsbeschluss dem Parlament vor, den mit dem Nachtragshaushalt 2020 einstimmig beschlossenen NRW-Rettungsschirm in den Jahren 2021 und 2022 fortzuführen, um weiterhin flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können.
Datum: 2020-09-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-haushaltsplanentwurf-2021-keine-schulden-fuer-den-normalen;
Themen: Haushaltsplanentwurf
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3. +++ (SEM)
Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind.
Die hohen Steuermindereinahmen zeigen, dass die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und nicht so schnell überwunden sein werden.
Die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen wird daher im Jahr 2022 weiter andauern.
Ausblick: Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität und Tilgung Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm mit einem ausgeglichenen Ergebnis aufgestellt.
In den Folgejahren wird mit Haushaltsüberschüssen geplant.
Datum: 2021-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-haushaltsplanentwurf-2022;
Themen: Haushaltsplanentwurf
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# ?
4. +++ (SEM)
Nordrhein-Westfalen errichtet mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2022 ein Sondervermögen "Krisenbewältigung".
Es zeigt sich, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, die dadurch bedingte Einstellung der russischen Gaslieferungen, die zuletzt massiven Preissteigerungen bei Gas und in der Folge auch bei Strom eine erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung für Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland darstellen.
Aus insbesondere diesem Grund hat auch der Deutsche Bundestag mit seinen Beschlüssen vom 3. Juni 2022 (BT-Drs. 20/2036) und 21. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4058) festgestellt, dass eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
Nordrhein-Westfalen wird von dieser Krise deutlich härter getroffen als die anderen Länder, da die Wirtschaftsstruktur unseres Landes geprägt ist durch viele Grundstoffindustrien, die besonders energieintensiv sind.
Hierzu gehören insbesondere die Metallverarbeitende und die Chemische Industrie, die aufgrund der hohen Energiekosten, die nicht unmittelbar und vollständig an die Endabnehmer weitergereicht werden können, erheblich unter Druck geraten sind, Verluste einfahren oder gar ihre Produktion ganz oder teilweise einstellen mussten.
Datum: 2022-11-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-macht-weg-fuer-neues-sondervermoegen-krisenbewaeltigung-frei;
Themen: staatliche Finanzlage
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5. +++ (SEM)
Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro ergeben.
Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.
Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.
Um auch künftig flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen.
So stünde das Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro auch weiterhin zur Verfügung.
Datum: 2020-10-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stabile-finanzen-und-transparenz-auch-der-krise-landesregierung-bringt;
Themen: NRW-Rettungsschirm
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6. +++ (SEM)
Mit dem Haushalt für das Jahr 2022 und der Finanzplanung 2021 bis 2025 setzt die Landesregierung die bewährte Konzeption und die seit 2017 entwickelten finanzpolitischen Leitlinien auch künftig fort.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bleiben jedoch weiterhin prägend.
Die jüngste Entwicklung des Infektionsgeschehens mit stark steigenden Inzidenzzahlen macht deutlich, dass die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 andauern wird.
Der NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie wird daher - letztmalig - im kommenden Jahr mit seinem Sondervermögen von insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Er bleibt das Kernstück zur Pandemiebewältigung.
Datum: 2021-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stabile-finanzen-und-wichtige-impulse-rekordinvestitionen-ins-aufsteigerland;
Themen: NRW-Rettungsschirm
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# ?
7. +++ (SEM)
Diese Ausfälle werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der seit dem Jahr 2018 angesparten allgemeinen Rücklage kompensiert.
Hierzu wird die allgemeine Rücklage bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden.
Ab dem Jahr 2023 wird derzeit davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr gegeben ist.
Die neue Finanzplanung für 2023 sieht daher wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor.
Den Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung plant die Landesregierung für 2024.
Datum: 2020-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/starkes-zeichen-der-krise-flexible-hilfen-und-rekordinvestitionen-fuer-die-zukunft;
Themen: NRW-Rettungsschirm
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# ?
8. +++ (SEM)
Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind.
Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und werden nicht kurzfristig überwunden sein.
Daher wird die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 weiter andauern.
Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestellt.
Für die Folgejahre wird wieder mit Haushaltsüberschüssen geplant.
Datum: 2021-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-impulse-und-rekordinvestitionen-auch-krisenzeiten-landesregierung-bringt;
Themen: Haushaltsplanentwurf
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# ?, Vorkrisenniveau
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# ?, Haushaltsgesetz
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# ?