1. +++ (SEM)
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Hintergrund: Landes- und Bundesdüngeverordnung
Mit Ablauf der sogenannten Sperrfristregelung kann ab Februar für die Nährstoffanreicherung im Boden wieder gedüngt werden, wenn Düngebedarf besteht und der Boden für den Dünger aufnahmefähig ist.
Dabei sind Aufbringungszeitpunkt und -menge so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der Pflanzen optimal gedeckt werden kann und zugleich Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden.
Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar 2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung hatte Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer eine neue Landesdüngeverordnung gebilligt.
Datum: 2020-03-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-zur-anpassung-der-landesduengeverordnung;
Themen: Inkrafttreten von Neuregelungen
# ?, Änderung
# ?, Basis von Erkenntnissen
# ?, nitratbelastete Gebiete
# ?, Betrachtung
# ?, Anpassung
# ?, neue Erkenntnisse
# ?, Aufbringungsmenge
# ?, Aufbringungszeitpunkt
# ?, aufnahmefähiger Boden
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2. ++ (IR)
Zum Beispiel können die besonders aufnahmefähigen Böden kartiert und gezielt offen gehalten werden.
Datum: 2016-12-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-remmel-und-bauminister-groschek-wollen-nrw-wetter-und-klimafest;
Themen: Starkregenkonzept
# ?, Naturumweltschutz
# ?, Klimafolgenmonitoring
# ?, globaler Klimawandel
# ?, aktuelle Daten
# ?, Fördermöglichkeiten
# ?, Jahresdurchschnittstemperaturen
# ?, Rahmen des Klimafolgenmonitorings
# ?, Regenrückhalteräume
# ?, Tiefdruckgebiet
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