1. +++ (SEM)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor.
Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.
Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung vorgelegt wurde.
Die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS) ist nun mit Bundesmitteln digitalisiert worden.
Bisher mussten die Jugendlichen persönlich beim örtlichen Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beantragen.
Datum: 2023-10-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/entbuerokratisierung-beim-start-den-job-landesregierung-erleichtert-den-zugang-zu;
Themen: ärztliche Untersuchungen
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2. ++ (IR)
Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und auf elektronischem Weg - ohne Ausdruck und Unterschrift - direkt an das Finanzamt gesendet.
Belege müssen nur dann eingereicht werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, wie zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen.
Datum: 2016-05-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zwei-monate-mehr-zeit-fuer-elektronische-einkommensteuererklaerung;
Themen: Abgabefrist
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