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Im Rahmen des Förderprogramms des Landes zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch weitere Merkmale aus - dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben.
Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023.
Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020.

Datum: 2020-03-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderoffensive-fuer-kultur-im-laendlichen-raum-rund-13-millionen-euro-fuer-die;
Themen: Dritte # ?, ländlicher Raum # ?, Förderprogramm # ?, Rahmen der Stärkungsinitiative # ?, Kulturorte # ?, Projekte der Phase # ?, ausgeschriebene Umsetzungsphase # ?, dotierte Programmphase # ?, laufende Programmphase # ?, maximales Fördervolumen # ?