1. +++ (SEM)

Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit ab dem 30. Juni 2022 darüber hinaus neue Regelungen bei Bürgertestungen.
Dabei sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt.

Datum: 2022-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen # ?, bestimmte Personenkreise # ?, Bürgertestungen # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, letzter Drücker # ?, positiver Coronatest # ?

2. +++ (SEM)

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert.
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Datum: 2022-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, Coronaregelungen # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen # ?, Einrichtungstestungen # ?, gesundheitliche Langzeitfolgen # ?, Unding # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, positiver Coronatest # ?

3. ++ (IR)

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden.
Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist.
Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.

Datum: 2021-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit;
Themen: Distanzunterricht # ?, Testpflicht # ?, Präsenzunterricht # ?, größtmögliche Sicherheit # ?, Schülerinnen # ?, Woche # ?, Abiturprüfungsfächer # ?, Primarstufen # ?, Präsenzanteile # ?, Präsenzbetrieb von Schulen # ?

4. ++ (IR)

Isolierung bei einer Coronainfektion
Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).

Datum: 2022-05-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen # ?, Quarantäneregelungen # ?, Freitesten # ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, vulnerable Einrichtungen # ?, enge Kontaktpersonen # ?, Tätigkeitsverbot # ?, Beendigung # ?, Wiederaufnahme # ?, Symptome # ?

5. ++ (IR)

Die hierfür erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten.
Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.

Datum: 2022-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests # ?, Genesene # ?, Geimpfte # ?, regelmäßige Tests # ?, negativer Bürgertest # ?, Ferien # ?, Testpflicht # ?, Schülerinnen # ?, Förderschulen # ?, Lollitests der Schülerin # ?

6. ++ (IR)

* Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske # ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen # ?, Innenräume # ?, bestehende Möglichkeiten # ?, Landesverordnungen # ?, Personalausfälle # ?, Freitestung # ?, Ausnahme von Testpflichten # ?, Ausnahmen der Testpflicht # ?, Wesentliche # ?

7. ++ (IR)

Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
PHB Schüler Mittelstufe 25.01.2023 Coronavirus
Anpassung der Coronaregelungen für den Schulbereich
Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023 - keine Sonderregelungen mehr für den...

Datum: 2023-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie;
Themen: Coronaregelungen # ?, Maskenpflicht # ?, Isolierungspflichten # ?, Coronainfizierte # ?, ÖPNV # ?, positiver Test # ?, vulnerable Personengruppen # ?, medizinische Maske # ?, Coronavirus # ?, Bundesrecht # ?