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Die Geräte können bis zu zehn Tage ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein.
Der Mast der Anlagen kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden.
Die Livebilder werden von geschultem Personal gesichtet und sind ausschließlich von der Polizei einsehbar.
Rechtliche Grundlage für die Videobeobachtung ist mit den Paragraphen 15, 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben.
Die Anlagen tragen den Regelungen des Datenschutzes Rechnung.

Datum: 2023-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/polizei-bekommt-mobile-videobeobachtungsanlagen;
Themen: einsatzbereite Technik # ?, mobile Videobeobachtungsanlagen # ?, Kriminalitätsschwerpunkte # ?, Eigenproduktion # ?, Mast von Anlagen # ?, Polizei für Einsatz # ?, ausschließliche Livebilder # ?, autarke Geräte # ?, bestimmte Kriminalitätsbrennpunkte # ?, gewünschte Einsatzunterstützung # ?