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Zum OVG-Urteil Münster vom 21. Februar 2013 - Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein
Zum OVG-Urteil Münster vom 21. Februar 2013 - Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein
22. Februar 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Datum: 2013-02-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zum-ovg-urteil-muenster-vom-21-februar-2013-ein-auswaertiger-wohnsitz-kann-kein;
Themen: OVG-Urteil
# ?, auswärtiger Wohnsitz
# ?, Aufnahmeverfahren
# ?, mögliche Änderungen
# ?, Urteilsbegründung
# ?, schriftliche Form
# ?, Schlüsse
# ?, Ausbildungsordnungen
# ?, Schulgesetz
# ?, Revision
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