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30. Dezember 2019 Portraitfoto Foto: Land NRW / R. Sondermann
Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020.
Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung des Wohngeldes.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020.

Datum: 2019-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-ab-1-januar-2020-mehr-geld-fuer-wohngeld-empfaengerinnen;
Themen: Wohngeldreform # ?, automatische Neuberechnung # ?, Wohngeldempfängerinnen # ?, Empfängerinnen # ?, Inkrafttreten # ?, Neuregelung # ?, erwerbstätige Haushalte # ?, letzte Wohngelderhöhung # ?, neuer Wohngeldantrag # ?, Familienhaushalte # ?

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Hierdurch werden insbesondere die steigenden Mieten in den Ballungsräumen aufgefangen.
Das Wohngeld wird zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern getragen.
Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung.
Es muss daher für den laufenden Bewilligungszeitraum kein neuer Antrag gestellt werden.
Die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden im Januar angeschrieben und über die automatische Anpassung der Leistungen informiert.

Datum: 2015-12-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wohngeld-wird-zum-neuen-jahr-um-durchschnittlich-39-prozent-erhoeht;
Themen: automatische Anpassung # ?, Wohngeldleistung # ?, Wohngeldnovelle # ?, Wohngeldempfängerinnen # ?, Wohngeldreform # ?, einkommensschwache Haushalte # ?, Jahreswechsel # ?, Anstieg # ?, Kaltmieten # ?, deutliche Leistungsverbesserung # ?