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Förderungsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ihnen stehen in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 500 Millionen Euro pro Jahr als Kredite zur Verfügung.
Diese Mittel dienen der Sanierung und Modernisierung der Schulen, aber auch dem Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur.
Noch bis November 2018 können die Kommunen die Kreditkontingente für das Jahr 2017 beantragen.
Danach werden die Kredite für das Jahr 2018 frei.

Datum: 2018-07-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskabinett-beschliesst-verbesserungen-am-finanzierungsprogramm-gute-schule;
Themen: Kreditkontingente # ?, Landeskabinett # ?, heutiger Nachmittag # ?, Fristverlängerung # ?, Freiraum # ?, Auszahlung # ?, Programmausgestaltung # ?, bauliche digitale Schulinfrastruktur # ?, erhaltenes Geld # ?, freie Kredite # ?