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Wenn eine strafgerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, beginnt die Vollstreckung.
Diese betrifft häufig nicht nur die Verbüßung der Strafe, sondern auch die Eintreibung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.
Die Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren beachtliche Vermögenswerte aus Straftaten sichergestellt beziehungsweise rechtskräftig eingezogen.
Den von Minister der Justiz Peter Biesenbach eingerichteten Zentralstellen, hier insbesondere der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organsierter Straftaten (ZeOS), gelingt es immer wieder, Straftäter dort zu treffen, wo es weh tut:
an ihrem Geldbeutel.

Datum: 2022-04-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/cum-ex-und-co-der-spur-des-geldes-auch-nach-dem-urteil-folgen-inkriminierte-gelder;
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