1. +++ (SEM)

Zurzeit kooperiert NRW beim Vollzug von Abschiebungshaft mit den Ländern Berlin und Brandenburg.
Beide Länder haben Nordrhein-Westfalen bisher dabei unterstützt, den Vollzug der Abschiebungshaft übergangsweise aufrecht zu erhalten.
Das jetzt verabschiedete Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW ist eine bis zum Ende des Jahres befristete Übergangsregelung.
Die weitere Ausgestaltung des Abschiebehaftvollzuges soll bis dahin in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren getroffen werden.
Dafür wird auch ein weiterer kontinuierlicher Dialog mit Flüchtlingsverbänden und -organisationen stattfinden.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?

2. +++ (SEM)

Nordrhein-Westfalen bleibt treibende Kraft für mehr Zusammenarbeit in Europa - ganz konkret und bürgernah.
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In den Hochphasen der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben.
Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwändigen Regelungen verbunden, die insbesondere für viele Beschäftigte aus Nordrhein-Westfalen erhebliche Unsicherheiten bedeuteten - etwa in den Kreisen Heinsberg, Kleve oder der Stadt Aachen.
Nordrhein-Westfalen hatte frühzeitig auf Bundesebene auf die Probleme hingewiesen.

Datum: 2025-04-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erleichterung-fuer-grenzpendler-deutschland-und-niederlande-einigen-sich-auf-neue;
Themen: Homeoffice # ?, Grenzpendler # ?, Grenzregion # ?, Einigung # ?, Minister der Finanzen # ?, 34-Tage-Regelung # ?, Hochphasen der Coronapandemie # ?, Rückkehr von Regelungen # ?, alltagstaugliche Lösung # ?, angekündigte Änderung # ?

3. ++ (IR)

Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.
Nach dem Auslaufen des bis 30. Oktober 2017 befristeten Bundesprogramms können sie auf das Landesprogramm zugreifen.

Datum: 2017-10-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-startet-foerderung-aus-dem-sofortprogramm-elektromobilitaet;
Themen: Sofortprogramm # ?, Handwerker # ?, Ladeinfrastruktur # ?, Ladesäule # ?, Mittel des Förderprogramms # ?, Privatleute # ?, neue Förderung # ?, Grundstück # ?, Bundesprogramm # ?, Parkplatzmarkierungen # ?

4. ++ (IR)

Dies wurde durch die befristet bis zum 30. Juni 2022 geltenden Übergangsregelungen großteils verhindert.
Nach dem Auslaufen dieser Regelungen erfolgt nun wieder eine Besteuerung der auf die Tätigkeit im Homeoffice entfallenden Gehaltsbestandteile im Wohnsitzstaat.

Datum: 2022-12-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/besteuerung-von-grenzpendlern-landesregierung-fuer-dauerhaft-weniger-buerokratie;
Themen: Wohnsitzstaat # ?, Homeoffice # ?, Nachbarstaat # ?, praktikable Regelungen # ?, Bund in Berlin # ?, Erleichterungen # ?, Arbeitslohn # ?, Besteuerungsrechte # ?, Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland # ?, Pendlerströme # ?