1. +++ (SEM)

Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Atteste
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.
Hygiene

Datum: 2023-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin-zur;
Themen: Schulbereich # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Coronaregelungen # ?, Wegfall # ?, Handlungskonzept # ?, Schulleben # ?, Anlassbezogene Testungen # ?, Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, allgemeingültige Hygieneregeln # ?, begründete Zweifel # ?