1. +++ (SEM)
Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes.
Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.
Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Datum: 2021-12-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den;
Themen: Sitzplatz
# ?, Rückkehr für Maskenpflicht
# ?, Wiedereinführung
# ?, Unterricht
# ?, Vorschlag
# ?, Landeskabinett
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Gründe der Vorsicht
# ?, außergewöhnliche Umstände
# ?, behördliche Anordnungen
# ?
2. +++ (SEM)
Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:
1.
Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung.
Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Datum: 2022-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen
# ?, Verkürzung
# ?, nötige Änderungen
# ?, SARS-CoV-2
# ?, Infektionen
# ?, Regelungen
# ?, infizierte Personen
# ?, eigener Haushalt
# ?, Vorgaben
# ?, Genesung
# ?
3. +++ (SEM)
Die nun veröffentlichte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:
Isolierung bei einer Coronainfektion
Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.
* Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage.
Die Isolierung kann grundsätzlich nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden.
Datum: 2022-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen
# ?, Quarantäneregelungen
# ?, Freitesten
# ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, vulnerable Einrichtungen
# ?, enge Kontaktpersonen
# ?, Tätigkeitsverbot
# ?, Beendigung
# ?, Wiederaufnahme
# ?, Symptome
# ?
4. +++ (SEM)
In Folge der Corona-Krise
* haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
* oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Verfügung.
Dazu zählen:
Datum: 2020-03-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-solo-selbststaendige-und;
Themen: Kleinunternehmen
# ?, Soloselbstständige
# ?, Bürgschaftsbank
# ?, NRW-Soforthilfe
# ?, beispiellose Soforthilfen
# ?, Freiberufler
# ?, direkte Zuschüsse
# ?, Gründer
# ?, Soforthilfeprogramm
# ?, Wirtschaftsbereiche
# ?
5. ++ (IR)
Die Rückführung erfolgte auf Grundlage der Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung erlassen werden.
Die vorliegenden sicherheitsbehördlichen Erkenntnisse begründeten die Annahme solcher Gefahren bei den Bosniern.
Datum: 2019-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-von-drei-islamistischen-gefaehrdern-nach-ss-58a-aufenthaltsgesetz;
Themen: islamistisches Personenspektrum
# ?, Aufenthaltsgesetze
# ?, Rückführung
# ?, Flughafen Düsseldorf
# ?, Extremisten
# ?, Annahme von Gefahren
# ?, Bosnier
# ?, unbefristetes Wiedereinreiseverbot
# ?, Abschiebungsanordnung
# ?, Grundlage
# ?
6. ++ (IR)
Ebenfalls mit Stichtag vom 3. November 2021 befanden sich landesweit 16.402 Schülerinnen und Schüler (0,8 Prozent nach 0,5 Prozent in der Vorwoche) in einer behördlich angeordneten Quarantäne.
Aufgrund der geänderten Quarantäneregelungen war mit einer höheren Zahl an Quarantäneanordnungen gerechnet worden.
Datum: 2021-11-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-kinder-und-jugendliche-sind-die-mit-abstand-am-besten;
Themen: kontrollierte Altersgruppe
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, außerschulische Testungen
# ?, engmaschiges Sicherheitsnetz
# ?, nötige Verlässlichkeit
# ?, strenge Testpflicht
# ?, wöchentliche Umfragen
# ?, Abstand
# ?, Quarantäneanordnungen
# ?, schulische Normalität
# ?
7. ++ (IR)
Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen.
Datum: 2021-01-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-angepasst-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis-31;
Themen: Lockdown
# ?, betreuungsbedürftige Kinder
# ?, Bildungsangebote
# ?, Hausstand
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?, Ausnahmen
# ?, Länder
# ?, Angehörige eines Hausstands
# ?, Betreuungsbereich
# ?, Bundländerberatungen
# ?
8. ++ (IR)
In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.
Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren wird das Land Nordrhein-Westfalen tragen.
Datum: 2020-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-gifttiergesetz;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, neues Gesetz
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Neuanschaffung
# ?, Gifttiere
# ?, Tiere
# ?, Schlange
# ?, Haltungsbeschränkung
# ?, Sicherheit der Nachbarschaft
# ?, Wortlaut des Gifttiergesetzes
# ?
9. ++ (IR)
Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen.
In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.
Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren soll laut Gesetzentwurf das Land Nordrhein-Westfalen tragen.
Datum: 2019-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-fuer-ein-gifttiergesetz;
Themen: Gifttiergesetz
# ?, private Hände
# ?, Schlange
# ?, Entwurf
# ?, Ausnahmen
# ?, aufwendige Maßnahmen
# ?, giftige Tierart
# ?, Webspinnen
# ?, Zuständigkeit für Vollzug
# ?, behördliche Erlaubnis
# ?