3. Februar 2017 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden.
Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekanntenVogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden.