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Die Anzeige bei der Polizei blieb jedoch folgenlos, weil das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen menschlicher Körperteile in sexueller Motivation grundsätzlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn sie durch Kleidung gegen Anblick geschützt sind.
Minister Dr. Benjamin Limbach: "Ich danke Yanni Gentsch sehr, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und damit eine notwendige rechtspolitische Debatte angestoßen hat.
Bei heimlichen Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs handelt es sich angesichts Millionen von Smartphones keinesfalls um eine Randerscheinung und schon gar nicht um eine Bagatelle.
Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden.
Die Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.
Datum: 2025-08-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-setzt-sich-fuer-die-erweiterung-der-strafbarkeit-von-voyeur;
Themen: sexuelle Motivation
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