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Neuer Erlass stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr weiter
8. Juni 2026 phb Blaulicht Rettung Notfall Foto: shutterstock / SSKH-Pictures
Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren.
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Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige Regelung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr getroffen: Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren.

Datum: 2026-06-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schneller-im-einsatz-nordrhein-westfalen-erleichtert-durchfahrt-fuer;
Themen: Sonderrechte # ?, Durchfahrt # ?, Rahmen eines Rettungseinsatzes # ?, belgische Einsatzfahrzeuge # ?, deutscher Straßenverkehr # ?, niederländische Einsatzfahrzeuge # ?, niederländische Rettungskräfte # ?, niederländisches Gebiet # ?, deutsches Gebiet # ?, Rettungseinsatz # ?